BUND Regionalverband Stuttgart

Zum Gerichtsurteil: Buowaldstraße darf gesperrt werden

04. Mai 2016 | Artenschutz (BW), Flächenschutz (BW), Verkehr (BW)

BUND begrüßt Urteil

Weg frei für Sperrung des Vicinalwegs im Naturschutzgebiet Greutterwald

Der BUND Kreis- und Regionalverband Stuttgart begrüßen das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, dass die Buowaldstraße zwischen Sillenbuch und Stuttgart-Ost  gesperrt werden darf.

Geklagt hatte ein Bürger, der das Waldsträßchen im Landschaftsschutzgebiet für den Autoverkehr weiterhin befahrbar sehen wollte. Die Stadtverwaltung hatte die Straße 2012 nach einem  Beschluss des Stuttgarter Gemeinderates geschlossen. Nach der Klageeinreichung wurde die Straße jedoch wieder geöffnet. Der Tenor des Urteils der 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes war, dass niemand das Recht auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs einer Straße hat.

„Der BUND begrüßt das Urteil sehr – insbesondere  die vielen Spaziergänger, Radfahrer und Wildtiere werden sich freuen“, kommentiert Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer das Urteil. In den letzten Jahren gingen beim BUND Stuttgart zahlreiche Meldungen zu überfahrenen Feuersalamandern und anderen geschützten Amphibien auf der Buowaldstraße ein.

Pfeifer erwartet nun aufgrund des Urteils, dass die Stadtverwaltung auch beim Vicinalweg zwischen Zuffenhausen und Weilimdorf endlich eine Vollsperrung einführt. Der Sachverhalt ist ähnlich – es werden viele geschützte Amphibien überfahren und die Straße befindet sich sogar in einem besonders streng geschützten Naturschutz- und FFH-Gebiet. 

Pfeifer abschließend: „Auch beim Vicinalweg  gilt für die dort ca. 150 Autopendler der Firma Porsche, dass niemand  das Recht auf Straße hat.“

Rückfragen an: Gerhard Pfeifer, 0711/61970-40 

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