Die Stuttgarter Zeitung und Nachrichten berichten heute, dass die Stadt Stuttgart den ursprünglich im Jahre 2001 geschlossenen Kaufvertrag über die bei Stuttgart 21 freiwerdenden Bahngrundstücke mit der Deutschen Bahn neu verhandeln muss. Dadurch wird der dort angestrebte Städtebau sich stark verzögern bzw. man rechnet nicht vor 2035 mit einem Baubeginn. Anlass für die Neuverhandlungen sind vor allem Historische Eisenbahnbauten die auf Wunsch der Stadt in das zukünftige Rosensteinquartier eingegliedert werde sollen – ursprünglich sollten diese von der Bahn vor der Übergabe an die Stadt abgeräumt werden.
Der BUND weist darauf hin, dass aber nicht nur die Stadt verantwortlich für neue Vertragsänderungen ist, sondern auch die Bahn. Ursprünglich wurde vereinbart bzw. vom Eisenbahnbundesamt planfestgestellt, dass die Gäubahnführung zum Stuttgarter Kopfbahnhof kurz vor Inbetriebnahme von Stuttgart 21 für ein halbes Jahr unterbrochen wird. Züge aus Horb, Singen und Zürich würden dann in Stuttgart-Vaihingen enden bzw. beginnen.
Wegen der massiven Verzögerungen am Flughafen bei Stuttgart 21, wird dieser Bereich jedoch um viele Jahre später in Betrieb gehen als die anderen Bereiche von Stuttgart 21. Laut Verträge soll Stuttgart 21 aber in Gänze und auf einen Schlag den Betrieb aufnehmen. Die Konsequenz der Zeitrückstände ist, dass die geplante Gäubahnführung über den Flughafen bzw. den neuen Fildertunnel zum neuen Stuttgart 21-Durchgangsbahnhof nicht Ende 2025, sondern erst um das Jahr 2030 zur Verfügung steht. Eine wichtige, sogar internationale Bahnverbindung wäre also mindestens 5 Jahre unterbrochen. „Für die aus Klimaschutzgründen dringend notwendige Verkehrswende ist dies eine Katastrophe“, sagt BUND-Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer.
Pfeifer weiter: „Mit dem neuen, den Realitäten angepassten Zeitplan für die städtebauliche Entwicklung des Rosensteinquartiers bekommt man nun genug zeitliche Beinfreiheit die geplante Gäubahnunterbrechung in der Nähe der Rosensteinstraße nicht mehr zu vollziehen und die Züge dort solange verkehren zu lassen bis alle S21-Abschnitte auf den Fildern fertig gebaut sind. Der bisherige Gäubahnbetrieb und der angestrebte Städtebau kommen sich also nicht mehr in die Quere“.
Die Konsequenz für einen Interimszeitraum von Ende 2025 bis um die 2030 wäre ein kleiner Kombibahnhof – also Gäubahn oben in einem kleinen Kopfbahnhof und die übrigen Züge im unterirdischen S21 Durchgangsbahnhof. Für die Bewältigung von Störfälle im S-Bahn-Stammtunnel unter der Stuttgarter Innenstadt würden sich daraus auch mehr Möglichkeiten ergeben.
In diesem Zusammenhang verweist der BUND auch auf Auskünfte der Bahn und des Landesverkehrsministeriums in letzter Zeit, dass für eine Gäubahnunterbrechung auch bautechnisch keine Notwendigkeit mehr besteht, da die S21-bedingte Verlegung der S-Bahntrasse auch ohne Eingriffe in die Gäubahnböschung nun möglich ist.