BUND Regionalverband Stuttgart

Luftverschmutzung durch Gartenfeuer gravierend - BUND fordert stärkere Kontrollen und Bestrafung

17. Oktober 2018 | Feinstaub, Luftreinhaltung

 (Foto: pixabay)

Die anhaltend trockene Witterung verleitet zur Zeit einige Gartenbesitzer in und um Stuttgart ihrer Gartenabfälle insbesondere Laub in einem offenen Feuer zu verbrennen.

Dabei haben wir seit Anfang der Woche Feinstaubalarm und eine extreme Inversionswetterlage, die dazu führt dass Luftschadstoffe sich in bodennahen Schichten konzentrieren. An der Messstation Neckartor wird der Feinstaubgrenzwert im Laufe der Woche wahrscheinlich überschritten.

Durch die unvollständige Verbrennung werden Gartenabfälle nicht komplett in Kohlendioxid und Wasser umgewandelt, sondern es entstehen giftige Stoffe wie Kohlenmonoxid, Feinstaub oder zahlreiche andere organische Verbindungen mit krebserregender Wirkung. Ein größeres Gartenfeuer produziert in sechs Stunden gleich viel Ruß und Rauchpartikel wie 250 ältere Autobusse während eines ganzen Tages.

Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer merkt an: „Das Überschreiten von Grenzwerten an stark befahrenen Straßen in der Stuttgarter Innenstadt hat nicht nur eine lokale Quelle wie den starken Autoverkehr, sondern auch eine große Hintergrundbelastung. Beim Schadstoff Feinstaub beträgt dieser Anteil an der Messstelle Neckartor 57 % der Gesamtbelastung. Die Gartenfeuer sind dabei eine bisher zu wenig beachtete Quelle dafür.“

Nach geltendem Luftreinhalteplan für Stuttgart ist Grüngutverbrennung sowohl innerhalb als auch außerhalb der bebauten Ortslage grundsätzlich unzulässig, Zuwiderhandlung kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Das Verbrennungsverbot gilt also nicht nur in den Wohnsiedlungen, sondern auch im Außenbereich. Ausnahmen muss das Ordnungsamt genehmigen. Sie gelten vor allem für pflanzliche Abfälle von Rebkulturen und gewerblichen Obstbauanlagen. Wer Grüngut ohne Genehmigung auf seinem Grundstück verbrennt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1500 Euro rechnen.

Der BUND fordert die Einhaltung des Verbrennungsverbotes stärker zu kontrollieren und konsequent zu ahnden. Insbesondere an Wochenenden, an denen Unbelehrbare in ihren Gärten kokeln, sollte die Polizei verstärkt in dem Kleingartengebieten Streife fahren. Der BUND bittet auch Passanten und Anwohner solche die Gesundheit gefährdenden Handlungen bei der Polizei unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Bei Verstößen sollten die zuständigen Behörden den Bußgeldrahmen voll ausschöpfen, denn Luftverpesten in der Landeshauptstadt ist kein Kavaliersdelikt mehr, wie die aktuellen Rechtsprechungen zeigen.

Um pflanzliche Abfälle zu beseitigen, rät der BUND zur Kompostierung auf dem Grundstück oder den Transport zu den städtischen Kompostierungsanlagen bzw. die Abholung über die Grünabfuhr.

 

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