Am kommenden Dienstag, 16.05.2023 steht der Rahmenplan zum Rosensteinquartier auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik. Anlass sind Anträge der Fraktionen von CDU, SPD, Freie Wähler und FDP (u.a. 58/2023), die das Ziel haben die bisher von der Verwaltung geplanten Parkflächen im Umfang von 20 Hektar zu Gunsten von Siedlungsflächen deutlich zu verringern und massive Geländemodellierungen vorzunehmen.
Der BUND Stuttgart kritisiert scharf diese Änderungsanträge, weil eine Flächenreduktion insbesondere beim nordwestlich angrenzenden, sogenannten Gleisbogenpark den Nutzungsdruck durch Erholungssuchende auf den Rosensteinpark und den Unteren Schlossgarten noch mehr erhöht. Der Rosensteinpark ist Landschaftsschutzgebiet und auch nach EU-Recht streng geschützt (FFH-Gebiet). Der landesweit bedeutsame Landschaftspark ist jetzt schon stark belastet. Über 8.000 NeubewohnerInnen im neuen, angrenzenden Rosensteinquartier bedeuten einen weiteren enormen Stressfaktor für Flora und Fauna.
„Eine notwendige FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. deren gerichtlichen Überprüfung gegebenenfalls initiiert durch anerkannte Umweltverbände, sollten die o.g. Gemeinderatsfraktionen sich gut überlegen“, warnt Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer.
Pfeifer weiter: „Auch die Aspekte wie neuer gesetzlich vorgeschriebener Biotopverbund, Durchlüftungsfunktion, Wanderungs- und Flugkorridor von streng geschützten Arten wie Fledermäuse und Eidechsen, höherer Ausgleichsbedarf bei Verkleinerung von Lebensräumen mit hoher Biodiversität verbieten eine Reduktion des Gleisbogenparks.“
Die von einigen Fraktionen geforderten stärkeren Geländemodellierungen mit der Begründung Anpassungen an den ursprünglichen Geländeverlauf stellt der BUND in Frage. Zu einem müssten enorme Erdmassen bewegt, umgelagert und transportiert werden. Dies bedeutet einen doppelt so großen CO2-Fußabdruck im Vergleich zum Erhalt des vorhandenen Hochplateaus.
Das noch stärkere Abflachen der Hangkante hin zur Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Allee wäre auch ein klarer Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss zum S21 Abschnitt 1.1. Dort wurde der angrenzende Hangbereich vom Eisenbahnbundesamt als Ausgleichsfläche A1 für Tiere und Pflanzen trocken-warmer Standorte rechtsverbindlich festgestellt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat dies nachgelagert 2006 bestätigt. Vorrausetzung für die Wirksamkeit ist jedoch eine gewisse Hangneigung in diesem Bereich, weil sonst die hohen Platanen der Allee zu lange Schatten werfen und damit das Kleinklima für wärmeliebende Eidechsen, Wildbienen und Heuschrecken negativ beeinflussen.
Pfeifer abschließend: „Die Gemeinderatsfraktionen, die nun eine Änderung des Rahmenplan-Entwurfs der Verwaltung fordern, sollten sich bewusst machen, dass sie dem Gesamtprojekt Rosensteinquartier sowohl in umwelt- als auch in juristischen Belangen einen Bärendienst erweisen würden – ganz zu Schweigen von der massiven Zeitverzögerung.“