BUND Regionalverband Stuttgart

09/2019: Bienen-Volksbegehren: Startschuss für konsequenten Artenschutz

24. September 2019 | Kreisverband Ludwigsburg

Die Baden-Württemberger*innen haben erstmals die Möglichkeit, in einem Volksbegehren über ein Gesetz abzustimmen.

Ludwigsburg. Das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ ist am 24. September gestartet. Bis zum 23. März 2020 können die Baden-Württemberger*innen für konsequenten Artenschutz und die Agrarwende im Ländle stimmen. Erreicht das Volksbegehren die erforderlichen 770.000 Stimmen, so wäre es das erste erfolgreiche Volksbegehren in Baden-Württemberg, bei dem die Bürger*innen über ein Gesetz entschieden haben. Für den Antrag zum Volksbegehren hatten bereits über 35.000 Menschen unterschrieben. Weit mehr als gesetzlich vorgeschrieben und ein klares Zeichen der Zivilgesellschaft an die Politik.

„Mit dem Volksbegehren ist der Startschuss für Pestizidreduktion und einen konsequenten Artenschutz gefallen. Die Inventur der bedrohten Tier- und Pflanzenarten bringt alarmierende Ergebnisse. Artenschutz geht alle an und wir müssen endlich handeln. Das Volksbegehren gibt uns die Möglichkeit, Druck auszuüben, um gesetzlich verbindliche Regelungen zu schaffen“, sagt Stefan Flaig, Vorsitzender des BUND-Kreisverbands Ludwigsburg. „Bis zum 23. März 2020 werden die Aktiven des BUND Unterschriften für den Artenerhalt sammeln“.

Das Artensterben findet längst vor unserer Haustüre statt. In Baden-Württemberg gelten mehr als ein Drittel der etwa 50.000 Arten als bedroht. So sind fast die Hälfte der 460 hier vorkommenden Wildbienenarten gefährdet. Die Landesregierung hat sich zwar zum Ziel gesetzt, die Artenvielfalt zu erhalten, doch richtig sind Biene, Schmetterling, Wildkatze und Co. erst dann geschützt, wenn Gesetze verbindlich dafür sorgen. Das Volksbegehren mit daraus resultierendem Gesetz zum Artenschutz ist der sicherste Weg, dass das passiert. Der BUND Baden-Württemberg unterstützt deshalb das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“.

Wie läuft das Volksbegehren ab?

Das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ wird von einem Trägerkreis aus Natur und Umweltorganisationen, Landwirtschaftsverbänden, Verbraucherorganisationen, sozialen Bewegungen und nachhaltigen Unternehmen getragen. Über 100 Organisationen unterstützen das Volksbegehren. Das Bündnis sammelt vom 24. September 2019 bis zum 23. März 2020 Unterschriften von Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind und am Tag der Unterschrift seit mindestens drei Monaten in einer baden-württembergischen Kommune mit Erstwohnsitz gemeldet sind.

Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen mindestens 770.000 Unterschriften zusammenkommen. Zum ersten Mal können die Bürger*innen in Baden-Württemberg mit dem Volksbegehren über einen Gesetzentwurf entscheiden. Dazu sammelt das Bündnis in dem gesamten Zeitraum in allen Landesteilen mit vielen Ehrenamtlichen und BündnisPartner*innen Unterschriften. Die Sammel-Aktionen finden in allen rund 1.100 Kommunen des Landes statt. Wahlberechtigte können die Unterschriften-Formblätter auf www.volksbegehren-artenschutz.de herunterladen, ausfüllen und bis zum 23. März 2020 an das Wahlamt ihrer jeweiligen Gemeinde schicken.

Vom 18. Oktober 2019 bis zum 17. Januar 2020 können Bürger*innen auch in ihrem Rathaus
nach dem Formblatt für das Volksbegehren Artenschutz – "Rettet die Bienen" fragen und direkt dort unterzeichnen.

Die Forderungen: Weniger Pestizide, mehr Öko-Anbau

Das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ fordert, dass die Landesregierung die Artenvielfalt in Baden-Württemberg konsequenter schützt. Nur Gesetze werden verbindlich dafür sorgen. Das Bündnis fordert zudem eine Wende hin zu einer ökologischen Landwirtschaft und einer Agrarpolitik, die die nachhaltige Arbeitsweise stärker fördert.

Erreicht das Volksbegehren die 770.000 Unterschriften, muss der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens, der unter anderem eine Reduktion der Pestizide bis 2025 und einen Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50 Prozent Flächenanteil bis 2035 sowie ein Pestizidverbot in Naturschutzgebieten vorschreibt, unverändert annehmen. Macht er dies nicht, kommt es zum Volksentscheid.

Das Volksbegehren in Kürze:

  • Was: Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“
  • Wann: 24. September 2019 bis 23. März 2020
  • Wer: Mitunterzeichnen können alle Wahlberechtigten zur Landtagswahl. Also deutsche Staatsbürger*innen, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben.
  • Weitere Infos: www.bund-bawue.de/rettetdiebienen
  • Gesetzestext und Unterschriftenliste: www.bund-bawue.de/rettetdiebienen

​​​​​​​Über das Bündnis:

Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ ist eine Initiative von proBiene - Freies Institut für ökologische Bienenhaltung und wird getragen von proBiene, BUND BW, NABU BW, ÖDP BW, Slow Food Deutschland, Demeter BW, Naturland BW, AbL BW, Fridays for Future BW, Bäuerlicher Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall, Naturata, GLS-Bank und Waschbär. Über 100 Organisationen unterstützen das Volksbegehren. Zu den Kernforderungen des Gesetzentwurfes gehören eine verbindliche Pestizidreduktionsstrategie des Landes bis 2025, ein Ausbau der Öko-Landwirtschaft auf 50 Prozent bis 2035, eine Umstellung der staatlichen Landwirtschaftsbetriebe auf Öko-Anbau, das Verbot von Pestiziden in für Artenschutz- und Naturhaushalt relevanten Schutzgebieten sowie ein besserer Schutz von Streuobstflächen gegen Bebauung. Für das Bündnis sprechen Dr. Brigitte Dahlbender (BUND), Johannes Enssle (NABU), David Gerstmeier (proBiene), Tobias Miltenberger (proBiene). Vertrauensleute im Sinne des Volksabstimmungsgesetzes sind David Gerstmeier und Tobias Miltenberger.

Zur Übersicht

Suche

BUND-Bestellkorb